Alles, was Sie über die Verwendung von Markennamen in AdWords-Anzeigen wissen sollten (Werberichtlinien-Reihe)

Mittwoch, 9. Juni 2010 | 19:18

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Vertreiben Sie Marken-Produkte in Ihrem Online Shop? Möchten Sie bestimmte Markennamen in Ihren Anzeigen verwenden, sind allerdings nicht der Markeninhaber? In unserem zweiten Post der Werberichtlinien-Reihe widmet sich unser Richtlinien-Expertenteam dem Markenrecht und beantwortet hier sowohl die am häufigsten gestellten Fragen von Markennutzern als auch von Markeninhabern.

Warum gibt es AdWords-Markenrichtlinien?

Laut unseren Nutzungsbedingungen (Nr. 10) ist unseren AdWords-Kunden die Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter untersagt. Wir bieten aus Kulanz eine Markenbeschwerdeverfahren an. Allerdings überprüfen wir die Verwendung von Marken nur, wenn wir vom Markeninhaber eine entsprechende Markenbeschwerde erhalten. 

Gleichzeit möchten wir mit unserem Online-Autorisierungsformular Markennutzern die Möglichkeit geben, geschützte Marken in Anzeigen zu verwenden, sofern sie die Autorisierung des Markeninhabers erhalten haben. Mehr dazu im nächsten Absatz. 

Sie möchten einen Markennamen verwenden, sind aber nicht der Markeninhaber.  

Uns muss das direkte Einverständnis des Markeninhabers vorliegen, damit Sie die Marke in Anzeigen benutzen dürfen. Der Markeninhaber kann Sie mit diesem Formular zur Verwendung seiner Marke autorisieren. Kontaktieren Sie den Markeninhaber und übersenden Sie uns das ausgefüllte  Formular per E-mail an markenbeschwerden@google.com oder per Fax an +49-(0)40-492-19381.

Sie können die Kontaktdaten für den Markeninhaber am besten über die folgenden Datenbanken finden:

DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt (für in Deutschland registrierte Marken)

OHIM - Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (für Gemeinschaftsmarken)

WIPO - Weltorganisation für geistiges Eigentum (für international registrierte Marken)

Denken Sie bitte daran: Autorisierungen des Markeninhabers sind kontospezifisch. Auf dem Autorisierungsformular des Markeninhabers muss jedes AdWords-Konto,  für das der Markenname verwendet werden soll , durch AdWords-Kontonummer eindeutig genannt werden.

Sie vertreten den Markeninhaber im AdWords-Konto bzw. einer Ihrer Kunden in dem AdWords-Konto ist der Markeninhaber. Benötigen Sie dennoch eine Autorisierung?

Ja. Die oben erwähnte Einverständniserklärung muss uns auch für AdWords-Kunden vorliegen, die als Agentur den Markeninhaber vertreten. Die Agentur muss bevollmächtigt sein, die Rechte des Markeninhabers im Hinblick auf Markenbeschwerden und Autorisierungen im Rahmen der Adwords-Werbung geltend machen zu können. Wir können schließlich nicht wissen, in welcher Verbindung Sie zum Markeninhaber stehen.

Ihre Anzeige wurde vor kurzem aus markenrechtlichen Gründen abgelehnt. Warum auf einmal?

Es kann durchaus vorkommen, dass bestehende Anzeigen zunächst geschaltet werden und plötzlich von uns aus Markenschutzgründen abgelehnt werden. Falls Ihre Anzeige wegen eines markenrechtlich geschützten Begriffes abgelehnt wird, sehen Sie folgende Meldung bei Ihrer Anzeige, wenn Sie Ihre Maus über die Sprechblase neben dem Status "Abgelehnt" bewegen.

Wir überprüfen die Verwendung von Marken und damit zusammenhängende Markenrechtsverstöße erst dann, wenn ein Markeninhaber uns seine Markeninhaberschaft anzeigt und eine Markenbeschwerde bei uns einreicht. Möchten Sie die Marke weiter verwenden, so benötigen Sie hierfür von nun an die Autorisierung des Markeninhabers.

Überprüft AdWords die Verwendung von Marken auch in der organischen Suche?

Nein, die Markenrichtlinie von Google AdWords gilt nicht für Suchergebnisse.

Marke auf Google.de

Wir überprüfen eventuelle Verstöße nur bei AdWords-Anzeigen (oberhalb oder rechts von den Suchergebnissen). Bei markenrechtlichen Einwänden in Bezug auf Websites, die in den Suchergebnissen von Google angezeigt werden, sollte sich der Markeninhaber direkt mit dem Inhaber der Website in Verbindung setzen.

Und nun an alle Markeninhaber, die verhindern möchten, dass andere ihre Marke verwenden: Was müssen Sie tun, damit andere Werbetreibende Ihre Marke nicht ohne Weiteres in AdWords-Anzeigen verwenden?

Reichen Sie hierzu eine Markenbeschwerde bei uns ein. Geben Sie in diesem Formular auch diejenigen AdWords-Konten an,  in denen Ihre Marke verwendet werden darf. Nennen Sie hierzu die entsprechende AdWords-Kundennummer oder die Login-Email-Adresse.

Wir überprüfen die Verwendung Ihrer Marke nur dann, wenn uns eine Markenbeschwerde vom Markeninhaber Ihrerseits vorliegt. Beachten Sie außerdem, dass das Nachgehen von Hinweisen auf mögliche Markenverletzungen ein Entgegenkommen unsererseits ist.

Nun wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie in Ihren AdWords-Anzeigen fremde Markennamen verwenden möchten bzw. als Markeninhaber eine Markenbeschwerde bei AdWords einreichen möchten. Wir hoffen sehr, alle offenen Fragen Ihrerseits beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie doch auch unsere früheren Blog-Posts zu diesem Thema: "Markenrecht für Markennutzung" und "Markenrecht für Markeninhaber" . Wir empfehlen Ihnen weiterhin, unser Hilfe-Center zu besuchen und unsere Artikel zum Thema “Markenrichtlinien” zu lesen. Oder nutzen Sie unser Hilfeforum, um Beiträge von unseren AdWords-Experten oder auch von anderen AdWords-Nutzern zu lesen.

Post von Magdalena Zettel, Inside AdWords Team